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Blaulicht

20-jähriger Audi-Fahrer flüchtet vor Polizeistreife

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In der Körnerstraße fuhr ein 20-Jähriger am Sonntag (31.08.2025) gegen 02.40 Uhr mit einem Audi an einer Streifenwagenbesatzung vorbei. Die Polizisten wollten das Auto daraufhin für eine Kontrolle anhalten. Als sie ihr Fahrzeug wendeten, beschleunigte der Audi plötzlich so stark, dass laute Motorgeräusche entstanden. Die Einsatzkräfte schalteten das Blaulicht und das Martinshorn ein, um auf sich aufmerksam zu machen. Daraufhin beschleunigte der Audi erneut stark.

Im Bereich der Kreuzung Körnerstraße/Neumarktstraße wechselte der Fahrer vor einer roten Ampel, ohne seine Geschwindigkeit zu reduzieren, auf die Linksabbiegerspur, um ein an der Ampel wartendes Fahrzeug zu überholen. Dabei fuhr der 20-Jährige mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit über die rote Ampel. Der Mann bog im Kreuzungsbereich Körnerstraße/Karl-Marx-Straße rechts auf die Karl-Marx-Straße ab. Aufgrund einer dort eingerichteten Baustelle hielt der Hagener das Fahrzeug schließlich an.

Der 20-Jährige ignorierte die mehrfache Aufforderung, den Motor abzustellen und den Audi zu verlassen. Die Polizisten zogen den Mann deshalb aus dem Fahrzeug und legten ihm Handfesseln an. Auch ein weiterer Mann, die sich auf der Rücksitzbank befand, musste das Fahrzeug verlassen und wurde anschließend fixiert. Der 20-jährige Fahrer des Audi führte einen Atemalkoholtest und einen Drogenvortest durch – beide Vortests verliefen negativ. Der Mann gab an, sich nicht bewusst gewesen zu sein, dass er einer Verkehrskontrolle unterzogen werden sollte. Er habe lediglich sehr viel Blaulicht wahrgenommen. Über eine rote Ampel sei er nicht gefahren, er habe das Auto weder beschleunigt noch habe er versucht, sich einer Verkehrskontrolle zu entziehen.

Nach Einschätzung der Polizisten war es nur dem Zufall geschuldet, dass es bei der derart rücksichtslosen Fahrweise des 20-Jährigen zu keinem Verkehrsunfall gekommen ist. Sie fertigten eine Strafanzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung durch das grob verkehrswidrige und rücksichtslose Fehlverhalten. Nach Abschluss der Sachverhaltsaufnahme wurde dem Hagener das Führen von fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugen untersagt.

(arn)

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Symbolfoto / Archiv

 

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