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Corona: Die meisten Geschäfte müssen ab heute geschlossen bleiben

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Die Stadt Hagen setzt ab heute (18. März) einen Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW konsequent um, nach dem die überwiegende Mehrzahl der Einzelhandelsgeschäfte geschlossen bleiben muss.

Für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet bleiben der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf sowie Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Der Zugang zu Einkaufszentren ist nur gestattet, wenn sich dort nicht zu schließende Geschäfte befinden. Weitergehende Aufenthalte in den Zentren, als diese Geschäfte aufzusuchen, sind untersagt.

Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten, Apotheken sowie Geschäften des Großhandels ist bis auf weiteres auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr gestattet; dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.

Der Zugang zu Restaurants, Speisegaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen werden beschränkt. Diese Beschränkungen sehen eine Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, kein Thekenbetrieb, Mindestabstände zwischen Tischen von zwei Metern,   pro Tisch nicht mehr als vier Personen sowie Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen vor. Die Öffnungszeiten sind von 6 bis 15 Uhr zu beschränken.

Weiterhin sind grundsätzlich alle öffentlichen Veranstaltungen untersagt. Das schließt grundsätzlich auch Verbote für Versammlungen unter freiem Himmel wie Demonstrationen ein. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür und -vorsorge oder der Versorgung der Bevölkerung dienen. Auch Versammlungen zur Religionsausübung müssen unterbleiben.

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Symbolfoto / Archiv

 

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