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Blaulicht

Flucht mit Roller führt zu Drogen, Diebesgut und anderen Straftaten

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Ein 37-jähriger Rollerfahrer entzog sich am frühen Donnerstagmorgen (03.03.2022) in Haspe einer allgemeinen Verkehrskontrolle, indem er durch die Bezirkssportanlage fuhr.

Erfolgreiche Fahndungsmaßnahmen führten die Beamten zur Wohnung des Mannes. Gegen 01.10 Uhr kam der Hagener in der Stephanstraße Polizeibeamten entgegen, die diesen Bereich bestreiften. Sie wendeten den Streifenwagen und wollten eine allgemeine Verkehrskontrolle bei dem Rollerfahrer durchführen. Dieser erkannte die Anhaltezeichen auf dem Dach des Streifenwagens. Er beschleunigte an der Skateranlage und bog in einen Zugang zur Bezirkssportanlage ein.

Die Polizisten verloren den Mann aus den Augen und leiteten umgehend eine Fahndung ein, an der mehrere Einsatzfahrzeuge beteiligt waren. In dem Hinterhof eines Mehrfamilienhauses in der Eichenkampstraße fanden Beamte den beschriebenen Roller. Sie stellten fest, dass der Motor noch warm war.

Mithilfe des Kennzeichens ermittelten sie die Wohnanschrift des 37-Jährigen und konnten ihn bereits durch ein Fenster in der Wohnung erblicken. Als die Polizisten an seiner Tür klingelten, öffnete er ihnen nicht.

Durch parallel laufende Ermittlungen ergaben sich Hinweise zu weiteren durch den Tatverdächtigen begangenen Straftaten. Bei einer Wohnungsdurchsuchung fanden die Beamten Auspuffanlagen sowie Kupferrohre. Dabei handelte es sich vermutlich um Diebesgut. Außerdem hatte der 37-Jährige Betäubungsmittel in seiner Wohnung.

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Die Polizisten fanden heraus, dass der Hagener nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand und für den gefahrenen Roller kein Versicherungsschutz vorlag.

Sie ordneten eine Blutprobe an und leiteten Strafverfahren wegen des Verdachts des Diebstahls, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, des Fahrens unter Drogeneinfluss und des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein.

Die aufgefundenen Gegenstände stellten sie sicher. Wegen seiner Fahrweise zeigten sie den Mann außerdem wegen des verbotenen Kraftfahrzeugrennens an. Die Kriminalpolizei und das Verkehrskommissariat übernehmen die weiteren Ermittlungen.

(sen)

 

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Symbolfoto / Archiv

 

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