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Blaulicht

„Einmal mit alles“: Rollerfahrer erhält mehrere Strafanzeigen

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Dienstagmorgen (20.12.2022) gegen 9.30 Uhr stoppten Polizisten einen 23-Jährigen für eine Kontrolle, der im Anschluss mehrere Strafanzeigen erhielt.

Der Mann stand an der Kreuzung der Wehringhauser Straße/Kuhle Straße in Fahrtrichtung Haspe an einer roten Ampel. Die Einsatzkräfte sahen an seinem Roller ein grünes Versicherungskennzeichen und kontrollierten ihn daraufhin. Sie forderten ihn auf, ihnen die Versicherungsbescheinigung, Betriebserlaubnis und den erforderlichen Führerschein zu zeigen. Der Hagener gab an, sich den Roller ausgeliehen zu haben und das das Fahrzeug bis zu 70 km/h schnell werden könne. Eine gültige Fahrerlaubnis konnte er den Beamten jedoch nicht vorlegen. Zudem hatte er einen Atemalkoholwert von rund 0,7 Promille. Ein im Anschluss durchgeführter Urin-Drogenvortest verlief positiv auf Amphetamine, sodass der Mann eine Blutprobe abgeben musste.

Die Einsatzkräfte stellten im weiteren Verlauf der Kontrolle fest, dass das angebrachte grüne Versicherungskennzeichen nicht zum geführten Roller gehört. Es war für das Versicherungsjahr 2016 ausgegeben und ist somit abgelaufen. Bei einer Überprüfung der Fahrgestellnummer im polizeilichen Auskunftssystem konnten darüber hinaus keine Erkenntnisse bezüglich einer Zulassung sowie eines Halters erlangt werden. Da die Eigentumsverhältnisse vor Ort nicht geklärt werden konnten, die tatsächliche Geschwindigkeit des Rollers nicht feststand sowie aufgrund des rechtswidrig angebrachten Versicherungskennzeichens, wurde das Fahrzeug zur Eigentumssicherung und als Beweismittel sichergestellt.

Die Polizei ermittelt bezüglich der nicht ordnungsgemäßen Zulassung /der Vortäuschung des Versicherungsschutzes wegen Urkundenfälschung. Darüber hinaus erhielt der Mann eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Zusätzlich wird ein Verstoß gegen die Abgabenordnung geprüft, da der 23-Jährige die Geschwindigkeit des Rollers auf bis zu 70 km/h angab. Es besteht der Verdacht, dass es sich bei dem Fahrzeug somit nicht mehr um ein Kleinkraftrad sondern um ein Kraftrad handelt. Die Feststellung der tatsächlichen Geschwindigkeit dauert an.

(arn)

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Symbolfoto / Archiv

 

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