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Knöllchen, Platzverweise, Personenkontrollen – Was darf das Ordnungsamt?

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„Ihr dürft sowieso nichts außer Knöllchen ausstellen“, das bekommen Marcel Otto und seine Kollegen vom Außendienst des Ordnungsamtes der Stadt Hagen häufiger zu hören. „Wenn wir dann erzählen, dass wir unter anderem auch Spielautomaten prüfen oder dem Verdacht der Scheinehe nachgehen, sind die meisten überrascht.“ Dabei dürfen die Mitarbeiter auch auf polizeiliche Rechte zurückgreifen und können bei Gefahr Personen kontrollieren oder in Gewahrsam nehmen.

 

Kein Tag lässt sich im Voraus planen

Schulschwänzer zur Schule fahren, Preisangaben kontrollieren sowie illegal entsorgten Müll durchsuchen – es gibt immer viel zu tun für die Mitarbeiter des städtischen Außendienstes. Zwölf Mitarbeiter sind an sechs Tagen die Woche im Ordnungsdient in der Innenstadt, Wehringhausen, Haspe und Altenhagen unterwegs. Zwischen 7 und 22 Uhr sowie bei besonderen Ereignissen auch darüber hinaus gehen die Ordnungskräfte der zentralen Aufgabe des Ordnungsamtes nach: Die Öffentliche Sicherheit und Ordnung herstellen sowie Gefahren für die Allgemeinheit abwehren. Dabei gestaltet sich jeder Tag anders: Zwar sind pro Schicht und Team zehn bis 15 Ermittlungen geplant, doch was spontan hinzukommt, können die Ordnungskräfte nie vorhersehen. „Auf dem Weg zum eigentlichen Einsatz liegen Müllsäcke oder stehen abgemeldete Autos – da sehen wir nicht weg“, sagt Otto. „Das ist das Schöne an dem Beruf. Unsere Aufgaben sind vielfältig und wachsen stetig.“ Allein mit der Stadtsauberkeit befasst sich jedes Team rund 15 bis 20 Mal am Tag. Hinzu kommen die tägliche Präsenzstreife, die Überprüfung abgemeldeter Fahrzeuge (circa zwei bis drei Mal pro Tag) oder die Überwachung von Problembereichen. „Knöllchen für Falschparker stellen wir nur sehr selten aus “, sagt Otto. „Wir sind für die Hagener da und helfen, wo wir können und gebraucht werden.“ Dafür kontrollieren die Mitarbeiter auch Meisterbetriebe oder rücken aus, wenn es zu laut wird oder unangenehm riecht. Zudem unterstützt der Außendienst andere städtische Ämter zum Beispiel bei Zuwanderungs- und Wohnungskontrollen.

 

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Polizeiliche Rechte der Ordnungsbehörden

Durch die vielen verschiedenen Aufgaben verfügen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes über einen großen rechtlichen Spielraum. Was das Ordnungsamt darf und was nicht – das regelt das Ordnungsrecht in Nordrhein-Westfalen. Platzverweise, Identitätskontrollen und sogar die Ingewahrsamnahme dürfen die Mitarbeiter in Hagen und ganz NRW durchführen. „Wenn Gefahr im Verzug ist, dürfen wir Personen durchsuchen sowie fixieren und Platzverweise ausstellen. Oft rufen wir dann noch die Polizei hinzu“, erklärt Otto. „Wir arbeiten Hand in Hand mit den Kollegen der Polizei und sind froh, dass wir Unterstützung erhalten, aber auch unterstützen können.“ Da die Rechte des Ordnungsamtes zum Teil im Landesgesetz der Polizei stehen, haben die Mitarbeiter weitere Befugnisse: Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen sie Personen befragen, Personendaten erfassen, Wohnungen betreten und Sachen sicherstellen. Gerade der große rechtliche Spielraum kann dazu führen, dass das Ordnungsamt auch in kritische Situationen gerät. Dann steht der Selbstschutz an erster Stelle: „Wir haben des Öfteren auch Probleme mit körperlichen Angriffen“, sagt Otto, „alle zwei Wochen besuchen wir Fortbildungen und Seminare zur Gefahrenabwehr und Deeskalation.“ Aus diesem Grund rücken die Ordnungskräfte grundsätzlich zu zweit aus: „Wir können uns aufeinander verlassen und sichern uns gegenseitig. Gerade in Situationen, die psychisch belastend sind, ist es wichtig, wenn man einen Kollegen nicht nur als Kollegen, sondern auch als Freund hat.“

 

Bild: Manuel Kalau (links) und Marcel Otto (rechts), Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Hagen, durchsuchen illegal entsorgten Müll nach Hinweisen auf die Müllsünder. (Foto: Esther Schöttke / Stadt Hagen)

 

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