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Corona: Maskenpflicht in der Hagener Fußgängerzone und am Hauptbahnhof

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Die Neuninfektionen mit dem Coronavirus in Hagen steigen weiterhin. Der Krisenstab der Stadt Hagen unter Leitung von Oberbürgermeister Erik O. Schulz hat in seiner heutigen Sitzung eine Maskenpflicht für die Fußgängerzone in der Hagener Innenstadt und für den Bahnhofsvorplatz festgelegt.

Die Maskenpflicht gilt ab dem 24.10.2020 um 0 Uhr.

„Heute hat es 71 Neuinfektionen in Hagen gegeben – wir alle müssen noch umsichtiger und vorsichtiger sein“, sagt Oberbürgermeister Erik O. Schulz. „Trotzdem möchte ich den Hagenerinnen und Hagenern Mut zu sprechen: Es gibt keinen Grund, Panik oder Angst zu haben. Wenn wir uns alle an die vorgegebenen Regeln halten, stehen wir diese schwierige Zeit gemeinsam durch!“

Grundsätzlich muss überall dort, wo ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Auf dem Bahnhofsvorplatz (Berliner Platz) und in den folgenden Bereichen der Hagener Innenstadt gilt die Maskenpflicht durchgängig:

–             Graf-von-Galen-Ring von Bahnhofstraße bis Martin-Luther-Straße

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–             Bahnhofstraße von Graf-von-Galen-Ring bis Stresemannstraße

–             Mittelstraße

–             Friedrich-Ebert-Platz

–             Elberfelderstraße von Marien- bis Konkordiastraße

–             Marienstraße

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–             Rathauspassage

–             Goldbergstraße von Hoch- bis Elberfelderstraße

–             Kampstraße von Hochstraße bis Friederich-Ebert-Platz

–             Spinngasse

–             Hohenzollernstraße

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–             Adolf-Nassau-Platz

–             Volkspark

–             Körnerstraße von Sparkassen-Karree bis Friedrich-Ebert-Platz

–             Badtstraße von Friedrich-Ebert-Platz bis Holzmüllerstraße

–             Rathausstraße von Friedrich-Ebert-Platz bis Potthofstraße

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–             Dahlenkampstraße

 

Alle Bereiche, in denen die Tragepflicht gilt, sind durch Schilder gekennzeichnet. Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, sind von der Maskenpflicht befreit. Die Befreiung muss durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden. Das Hagener Ordnungsamt erhöht am Wochenende die Kontrollen zwecks Einhaltung der Corona-Regeln in Hagen.

Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in Schulen und Kitas Die Maskenpflicht an weiterführenden Schulen und an Grundschulen außerhalb des Klassenverbandes ist inzwischen Bestandteil der Coronabetreuungsverordnung in ganz Nordrhein-Westfalen. Innerhalb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen in Hagen haben erwachsene Personen weiterhin während des Aufenthaltes in der Einrichtung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, sofern ein Abstand zu anderen Personen von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. Dies gilt ausdrücklich auch beim Umgang mit zu betreuenden Kindern.

 

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Der Krisenstab der Stadt Hagen beobachtet die Entwicklungen der Infektionszahlen fortlaufend und passt die Regeln dem örtlichen Infektionsgeschehen bei Bedarf an. Die Coronaschutzverordnung, die neue Allgemeinverfügung der Stadt Hagen und alle Informationen rund um das aktuelle Infektionsgeschehen in Hagen gibt es auf www.hagen.de/corona.

 

Symbolfoto / Archiv

 

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